FAQs zur Schulanmeldung 2025/26
Wir führen am 24.09.2024 um 18.00 Uhr einen Informationsabend für interessierte Eltern in unserer Turnhalle durch.
Welche Kinder werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden ab Mitte/Ende September 2024 vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes bis zum 31.10.2024 an einer Grundschule aufgefordert.
Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 ab?
- Ab Mitte/ Ende September 2024 erhalten die Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über das Anmeldeverfahren informiert.
Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 31.10.2024 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. - In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
- Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen. (vorauss. Januar 2025).
Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder) ?
- Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
- Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, müssen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule aufnehmen.
- Die Schulleitung wird Sie hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung beraten.
Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- Sollte Ihr Kind bereits im Kindergarten durch eine Integrationskraft begleitet werden, informieren Sie uns bitte darüber (sehr gern bereits über den Anmeldebogen oder telefonisch). Wir nehmen dann noch einmal gesondert Kontakt zu Ihnen auf.
- Sollten Sie ärztliche Gutachten vorlegen können, wären wir über die entsprechenden Informationen dankbar.
- Sollten Sie schon jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind lieber für den Besuch an einer Förderschule anmelden möchten, muss die Grundschule vorab ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchführen. Nehmen Sie bitte diesbezüglich telefonisch Kontakt zu uns auf.
Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.
Wie werden Kinder für die Offene Ganztagsschule angemeldet?
- Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
- Sie finden im Downloadbereich das Antragsformular und das Formular für einen Beschäftigungsnachweis, der vom Arbeitgeber ausfüllt wird.
- Sollten Sie einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Steuerberaters bei.
- Das Antragsformular und die entsprechenden Nachweise reichen Sie bitte bis spätestens 15.02.2025 bei der Eichlinghofer Grundschule ein.
- Voraussichtlich wird bis Mai 2025 über die Aufnahme nach den Vergabekriterien (siehe Anlage im Download) entschieden. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung.
Wie werden Kinder für die „Verlässliche Betreuung“ angemeldet?
- Für die Anmeldung zur „Verlässlichen Betreuung“ füllen Sie bitte einen schriftlichen Antrag aus.
- Das Antragsformular zur Aufnahme in die "Verlässliche Betreuung" befindet sich im Downloadbereich.
- Das ausgefüllte Antragsformular lassen Sie bitte bis spätestens 15.02.2025 über die Schule dem Verein zur Förderung der Eichlinghofer Grundschule e.V., Stortsweg 52-54 in 44227 Dortmund zukommen.
- Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Verein zur Förderung der Eichlinghofer Grundschule e.V. unter Berücksichtigung der Vergabekriterien (siehe Anmeldebogen im Downloadbereich).
- Voraussichtlich wird bis Mai 2025 über die Aufnahme in die "Verlässliche Betreuung" entschieden. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
Können Kinder für beide Betreuungssysteme angemeldet werden?
- Sie können Ihr Kind natürlich für beide Betreuungssysteme anmelden, um sicher zu gehen.
- Vermerken Sie in diesem Fall bitte auf beiden Anmeldeformularen, dass Sie beide Anmeldungen vorgenommen haben und welche Betreuungsmaßnahme Sie bevorzugen.
Kann unser Kind herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?
Der herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler, die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht unbedingt an der Schule, die Ihr Kind besucht.
Im Downloadbereich finden Sie einen Flyer zur weiteren Information. Diesen Flyer können Sie auf der unten angegebenen Homepage auch in anderen Sprachen herunterladen.
Sollten Sie Ihr Kind für dieses Angebot anmelden wollen, lassen Sie uns das Anmeldeformular, das ebenfalls im Downloadbereich abgelegt ist, bis 07.01.2025 zukommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: