Wenn Ihr Kind bis 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt wird, muss es bis 31. Oktober des Vorjahres über einen Anmeldebogen an einer Grundschule angemeldet werden. Diesen Anmeldebogen erhalten Sie im September vom Einwohnermeldeamt. Die Anmeldungen werden an der Schule gesammelt und im Januar erhalten Sie Nachricht, ob Ihr Kind an der gewünschten Schule aufgenommen werden konnte. Ein Anspruch zur Aufnahme besteht nur an der wohnortnächsten Schule.
Wenn Sie Ihr Kind für die Offene Ganztagsschule (OGS) oder für die integrierte Kurzbetreuung (KB) anmelden möchten, müssen sie einen Aufnahmeantrag bis zum 15.02. in der Schule einreichen.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt "Schulameldung 2027/28".